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Planung FLAWA-Areal Ost: Start der öffentlichen Auflage

Auf dem Areal des ehemaligen Werks I der FLAWA AG befindet sich ein rund 6500 Quadratmeter grosses Areal, welches einer Wohnnutzung zugeführt werden soll. Als Grundlage für das Bauvorhaben wurden Sondernutzungspläne und ein Teilstrassenplan erarbeitet. Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan «FLAWA-Areal Ost», den Sondernutzungsplan «Verzicht auf Gewässerraumfestlegung Dorfbach» sowie den Teilstrassenplan FLAWA Areal genehmigt und für das öffentliche Auflageverfahren freigegeben.

Das FLAWA-Areal Ost soll der Wohnnutzung zugeführt werden.

Die FLAWA AG hat das westlich der Oberbotsbergstrasse gelegene Werk II erweitert. Dieses beinhaltet nun die gesamte, am Standort Flawil erforderliche Produktion. Das östlich der Oberbotsbergstrasse gelegene Werk I wird hingegen nicht mehr benötigt und steht zurzeit mehrheitlich leer. Das rund 6500 Quadratmeter grosse Areal soll nun einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Grundeigentümerschaft hat im Rahmen eines Studienauftrags ein Siegerprojekt ermittelt, welches als Richtprojekt die Grundlage für den Sondernutzungsplan bildet.

Sondernutzungsplan «FLAWA-Areal Ost»

Der Sondernutzungsplan «FLAWA-Areal Ost» umfasst die Grundstücke Nummer 82, 302, 303, 310 und 976 und schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Neubauten mit Wohnnutzung. Damit werden erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Qualität sichergestellt. Neben der Sicherung der ortsbaulichen und architektonischen Qualität kommt der Freiraumgestaltung sowie der Einpassung ins Ortsbild von Flawil eine wichtige Bedeutung zu.

Sondernutzungsplan «Verzicht auf Gewässerraumfestlegung Dorfbach»

Im südlichen Bereich des Plangebiets verläuft der eingedolte Dorfbach. Im Rahmen des Sondernutzungsplans soll das bestehende Gebäude Werk I erhalten bleiben und für Wohnen umgenutzt werden. Gemäss den Übergangsbestimmungen zur Gewässerschutzverordnung haben Bauten und Anlagen einen Mindestabstand zum Gewässer einzuhalten. Teile des Sondernutzungsplans «FLAWA-Areal Ost» liegen innerhalb des Gewässerraums. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird auf diesem Teilstück des Dorfbachs auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet.

Teilstrassenplan FLAWA Areal

Im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung muss der Gehweg der Oberbotsbergstrasse und der Wilerstrasse baulich angepasst werden. Zudem wird die Bushaltestelle Isnyplatz behindertengerecht umgebaut. Die Basis des Strassenbauprojekts bildet zum einen das Kantonsstrassenprojekt «Strassenraumgestaltung Wiler- und St.Gallerstrasse – Isnyplatz bis Landbergstrasse» und zum anderen das Richtprojekt der geplanten Überbauung. Entlang der Fahrbahn der Oberbotsbergstrasse und der Wilerstrasse wird ein Grünstreifen mit Baumpflanzungen erstellt. Der Gehweg wird hinter dem Grünstreifen geführt. Bei der Verlegung des Gehweges im Bereich des Isnyplatzes handelt es sich formell um ein Kantonsstrassenprojekt, weshalb dieses Teilprojekt "Kantonsstrasse Nr. 8, Flawil: Gehweganpassung Isny-Kreisel" durch das Tiefbauamt des Kantons St.Gallen separat, aber koordiniert mit dem Sondernutzungsplan, öffentlich aufgelegt wird (vgl. Inserat der kantonalen Behörden).

Unterlagen liegen auf

Das öffentliche Mitwirkungsverfahren wurde vom 26. Juni 2023 bis 10. Juli 2023 (Ausgabe FLADE-Blatt vom 23. Juni 2023) durchgeführt, jedoch nicht genutzt. Der Gemeinderat hat in der Folge den Sondernutzungsplan «FLAWA-Areal Ost», den Sondernutzungsplan «Verzicht auf Gewässerraumfestlegung Dorfbach», den Teilstrassenplan FLAWA Areal sowie das dazugehörende Strassenbauprojekt genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die Dokumente liegen während 30 Tagen vom 20. März 2024 bis 18. April 2024 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Unterlagen sind auch auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Projekte →FLAWA-Areal Ost» aufgeschaltet. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen das Projekt "FLAWA-Areal Ost" beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden.