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Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde Flawil vom 22. September 2024

Am 22. September 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025-2028 statt (1. Wahlgang).

Die rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Gemeinde Flawil werden seit 1. Januar 2020 auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen (www.publikationen.sg.ch) veröffentlicht. Die Publikationen erscheinen auf freiwilliger Basis weiterhin auch im FLADE-Blatt, allerdings ohne Rechtsverbindlichkeit.

Gesamterneuerungswahlen der Gemeinde Flawil vom 22. September 2024

Am 22. September 2024 finden die Gesamterneuerungswahlen folgender Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025-2028 statt (1. Wahlgang):

  • Gemeindepräsidentin/Gemeindepräsident
  • Schulpräsidentin/Schulpräsident
  • 5 weitere Mitglieder des Gemeinderates
  • 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden können Wahlvorschläge eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Donnerstag, 27. Juni 2024, 17.00 Uhr, bei der Ratskanzlei Flawil, Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Die Ratskanzlei stellt ein Merkblatt und pro Erneuerungswahl die Formulare betreffend Einreichung der Wahlvorschläge sowie die Zustimmungserklärung zur Verfügung. Für eine Bestellung der Formulare oder weitere Auskünfte kontaktieren Interessierte bitte die Ratskanzlei (Telefon 071 394 17 60). Die Formulare und das Merkblatt können auch auf der Website www.flawil.ch (Rubrik «Politik, Abstimmungen & Wahlen») heruntergeladen werden. Die Formulare sind als PDF hinterlegt, die direkt am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden können.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie fristgerecht eintreffen, von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidierende enthalten wie Mandate zu vergeben sind, den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten und ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Allfälliger 2. Wahlgang am 24. November 2024

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Montag, 30. September 2024, 18.00 Uhr, der Ratskanzlei Flawil einzureichen. Beim 2. Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.

Gemeinde Flawil                                                                                                     www.flawil.ch