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Flawiler Energieförderprogramm wird angepasst

Die Gemeinde Flawil ist seit dem Jahr 2007 Trägerin des Labels Energiestadt. Energiestädte fördern erneuerbare Energien, umweltverträgliche Mobilität und setzen auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen. Das Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und parallel dazu den Ausstoss an CO2 (Kohlendioxid) zu reduzieren. Ein Instrument dazu sind unter anderem die lokalen Energiefördermassnahmen. In diesem Jahr wird das Flawiler Förderprogramm angepasst und rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Die Gemeinde Flawil fördert verschiedene Projekte mit erneuerbaren Energien wie beispielsweise Photovoltaikanlagen.

In den Energiefördermassnahmen und den dazugehörenden Wegleitungen ist beschrieben, welche Massnahmen die Gemeinde Flawil finanziell unterstützt und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. In den vergangenen Jahren wurden die Fördermassnahmen qualitativ und quantitativ Zug um Zug ausgebaut. Vor allem die Förderung von Photovoltaikanlagen stösst auf grosses Interesse. Das vom Gemeinderat genehmigte Energieförderprogramm 2024 sieht weiterhin eine Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen vor. Es werden 200 Franken pro Kilowatt-Peak (maximal 3000 Franken) ausgerichtet. Für die Abtretung des Herkunftsnachweises (HKN) werden in diesem Jahr 4,2 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) vergütet. Dazu kommt die Entschädigung der Technischen Betriebe Flawil (TBF) für die ins Netz eingespeiste Energie von 18,55 Rappen pro Kilowattstunde.

Fortführung und Ausbau bewährter Fördermassnahmen
Die finanzielle Unterstützung von Wärmepumpen als Ersatz von Öl- und Elektroheizungen wird im Jahr 2024 fortgesetzt. Gefördert wird weiterhin auch der Boilerersatz – in Ergänzung zur Förderung von Wärmepumpen. Mit der gezielten finanziellen Unterstützung der Wärmedämmung für Gebäudeteile wird der Heizwärmebedarf reduziert. Gegenüber dem Vorjahr wird dieser Beitrag verdoppelt – auf neu 40 Franken je Quadratmeter wärmegedämmtes Bauteil, sofern nachweislich ökologische Dämmstoffe verwendet werden. Damit schafft der Gemeinderat einen Anreiz, die vielen Altbauten in Flawil zu sanieren. Denn rund 80 Prozent der Wohnbauten in Flawil wurden vor dem Jahr 1980 erbaut. Der Gemeinderat erachtet es zudem als sinnvoll, weiterhin Biogasheizungen zu fördern. Eine Biogasheizung wird pauschal mit 1500 Franken gefördert, sofern freiwillig 20 Prozent Schweizer Biogas (MuKEn-konformes Biogas gemäss St.Galler Energiegesetz) bezogen wird. Die Technischen Betriebe Flawil bieten den individuellen Bezug von Biogas an. Der Flyer zu den Fördermassnahmen ist auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Engagement → Energiestadt» aufgeschaltet.

Kommunaler und kantonaler Förderbeitrag
Ergänzend zu den kommunalen Förderbeiträgen richtet der Kanton St.Gallen in einigen Energiebereichen ebenfalls Fördergelder aus. Kommunale und kantonale Förderbeiträge sind kumulierbar. Fördergesuche sind jeweils vor Beginn der Sanierungsmassnahmen einzureichen. Weitere Informationen und die lokalen Gesuchsformulare sind auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Engagement → Energiestadt» zu finden. Kantonale Beiträge erfordern ein separates Gesuch. Die Formulare und zusätzliche Informationen dazu sind auf www.energieagentur-sg.ch unter der Rubrik «Förderprogramm» aufgeschaltet. Das Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur der Gemeinde Flawil ist gerne bereit, die Gesuchstellerin und den Gesuchsteller beim Einreichen von Fördergesuchen oder beim Baubewilligungsverfahren zu unterstützen.

Energieberatung
Die Energieagentur St.Gallen ist auch für die Energieberatung in der Gemeinde Flawil zuständig. Energieberater Kol Rrustemi steht der Bevölkerung jeden Freitagvormittag im Flawiler Gemeindehaus zur Verfügung für Beratungen bei Energiefragen sowie für Energiechecks. Sein Arbeitsplatz befindet sich im Gemeindehaus im dritten Stock, Büro 33. Kol Rrustemi ist telefonisch unter der Nummer 071 394 17 75 oder per Mail energieberatungNULL@flawil.ch erreichbar.