Direkt zum Inhalt springen

Erwerb des Stockwerkeigentumanteils Post untersteht Referendum

Das Gemeindehaus mit der Postfiliale gehört zu einem grösseren Anteil der Gemeinde Flawil und mit einem kleineren Anteil der Schweizerischen Post. Die Post Immobilien AG, welche sämtliche Liegenschaften der Schweizerischen Post verwaltet, beabsichtigt nun ihren Stockwerkanteil (355/1000 Miteigentum) an die Gemeinde Flawil zu veräussern. Der Gemeinderat hat dem Erwerb des Stockwerkeigentumanteils Post zum Preis von 1,6 Mio. Franken zugestimmt. Der Kauf wird dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das Gemeindehaus mit der Postfiliale gehört zu einem grösseren Anteil der Gemeinde Flawil und mit einem kleineren Anteil der Schweizerischen Post. Die Post Immobilien AG, welche sämtliche Liegenschaften der Schweizerischen Post verwaltet, beabsichtigt nun ihren Stockwerkanteil (355/1000 Miteigentum) an die Gemeinde Flawil zu veräussern. Dazu wurde eine unabhängige Immobilienbewertung durch die HEV St.Gallen Verwaltungs AG, St.Gallen, vorgenommen, welche einen Marktpreis von 1,8 Millionen Franken ergibt. Nach diversen Verhandlungen wird der Gemeinde Flawil nun ein Kaufpreis von 1,6 Millionen Franken mit einer anschliessenden Rückmiete angeboten. Mit diesem Rückmietangebot, welches mit einer Mietdauer von fünf Jahren und einer Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren abgeschlossen werden soll, bekräftigt die Post weiterhin ihr Interesse an einer Postfiliale in Flawil.

Uneingeschränkte Nutzung des Gemeindehauses
In seinem Strategiepapier "Aktive Bodenpolitik", genehmigt am 17. Februar 2015, möchte der Gemeinderat eine aktive Bodenpolitik mit einer nachhaltigen und aktiven Rolle einnehmen. Unter Ziffer 5a Absatz 3 des Strategiepapiers wurde zudem festgelegt, dass ein Grundstück dann erworben werden kann, wenn das Grundstück für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben in Frage kommt oder von städtebaulicher Bedeutung ist. Mit dem Erwerb des Post-Stockwerkanteils wird eine einheitliche Eigentümerschaft erreicht und somit können auch schwierige Verhandlungen bei der bevorstehenden Sanierung mit Stockwerkeigentümer verhindert werden.

40-tägige Referendumsfrist
Der Erwerb des Stockwerkeigentumanteils soll über das Finanzvermögen erfolgen. Der vom Gemeinderat genehmigte Kaufvertrag wird gemäss Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum unterstellt. Am Montag, 6. Mai 2024, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis Freitag, 14. Juni 2024, dauert. Während dieser Zeit liegt der Kaufvertrag sowie die HEV-Immobilienbewertung im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Dokumente sind auch – via Publikationsplattform – auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig.