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Sondernutzungsplan FLAWA Areal Ost untersteht Referendum

Das «FLAWA-Areal Ost» soll der Wohnnutzung zugeführt werden. Dazu wurden Sondernutzungspläne und ein Teilstrassenplan erarbeitet und nach der Genehmigung durch den Gemeinderat öffentlich aufgelegt. Nachdem keine Einsprachen eingegangen waren, wird der Sondernutzungsplan FLAWA Areal Ost dem fakultativen Referendum unterstellt.

Der Sondernutzungsplan zum FLAWA Areal Ost wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Bild: Beat Schiltknecht

Das östlich der Oberbotsbergstrasse gelegene Werk I von der FLAWA AG nicht mehr benötigt und steht zurzeit mehrheitlich leer. Das rund 6500 m2 grosse Areal soll nun einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Grundeigentümerschaft hat im Rahmen eines Studienauftrags ein Siegerprojekt ermittelt, welches als Richtprojekt die Grundlage für den Sondernutzungsplan bildet.

Keine Einsprachen während öffentlicher Auflage
Der Sondernutzungsplan «FLAWA-Areal Ost» umfasst die Grundstücke Nummern 82, 302, 303, 310 und 976 und schafft die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Neubauten mit Wohnnutzung. Damit werden erhöhte Anforderungen an Gestaltung und Qualität sichergestellt. Neben der Sicherung der ortsbaulichen und architektonischen Qualität kommt der Freiraumgestaltung sowie der Einpassung ins Ortsbild von Flawil eine wichtige Bedeutung zu. Vom 20. März 2024 bis 18. April 2024 lagen die Planunterlagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind beim Gemeinderat keine Einsprachen eingegangen.

40-tägige Referendumsfrist
Nachdem keine Einsprachen eingegangen sind, kann der vom Gemeinderat genehmigte Sondernutzungsplan FLAWA Areal Ost dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Am Montag, 6. Mai 2024, beginnt die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis Freitag, 14. Juni 2024, dauert. Während dieser Zeit liegt der Sondernutzungsplan FLAWA Areal Ost mit ergänzenden Unterlagen im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sämtliche Dokumente sind auch – via Publikationsplattform – auf der Website www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Amtliche Publikationen» aufgeschaltet. Um eine Urnenabstimmung zu erwirken, sind 300 Unterschriften nötig. Nach unbenutztem Ablauf des fakultativen Referendums werden die Unterlagen den kantonalen Behörden zur Genehmigung unterbreitet.