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Ein Parkfriedhof auf dem Friedhof Oberglatt

Das heutige Friedhofreglement ist nicht mehr zeitgemäss. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchgemeinde ein neues Bestattungs- und Friedhofreglement erarbeitet. Das Reglement gilt für die beiden Friedhöfe Oberglatt und Wisental. Der Gemeinderat hat dieses genehmigt und für die öffentliche Vernehmlassung freigegeben.

Neben mehreren Anpassungen aufgrund des kantonalen Rechts ermöglicht das neue Reglement die Schaffung eines Parkfriedhofs auf dem Friedhof Oberglatt. So kann in Zukunft auf Wunsch über der Aushebung ein neuer Baum gepflanzt werden. Oder die Asche kann durch eine Aushebung direkt den Wurzeln eines bestehenden Baums beigegeben werden.

Möglichkeit, muslimische Grabfelder zu schaffen

Das neue Reglement trägt aber auch dem Wandel der gesellschaftlichen Bedürfnisse betreffend Bestattungsart Rechnung. Mit dem kantonalen Recht wurde den politischen Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, mittels Reglement Grabfelder auch für Religionsgemeinschaften festzulegen. In Zukunft kann der Gemeinderat auf Antrag auf dem Friedhof Oberglatt für Verstorbene anderer Glaubensgemeinschaften, beispielsweise solche muslimischen Glaubens, spezielle Grabfelder schaffen und abweichende Grabesruhen festlegen. Das konkrete Bedürfnis nach einem separaten Grabfeld für Muslime ist zwar bis anhin gering. Im Zuge der Schaffung von Grabfeldern für Angehörige islamischer Religionsgemeinschaften in verschiedenen Städten der Schweiz ist jedoch davon auszugehen, dass künftig auch die Gemeinde Flawil mit diesem Bedürfnis konfrontiert wird.

Öffentliche Vernehmlassung

Dem Gemeinderat sind die Mitwirkung der Bevölkerung und der Einbezug der Parteien, Verbände, Kirchgemeinden und der muslimischen Vertretung wichtig. Aus diesem Grund unterstellt er den Reglementsentwurf der öffentlichen Vernehmlassung. Der vorgesehene Gebührentarif, der in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt, wird aus Gründen der Transparenz ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben. Damit ist eine Gesamtübersicht gewährleistet. Die Vernehmlassung dauert vom 16. Juni bis 16. August 2017. Daran kann jedermann teilnehmen.
Die Parteien, Verbände, die Kirchgemeinden und muslimische Vertretung werden mit den Vernehmlassungsunterlagen bedient. Sämtliche Vernehmlassungsunterlagen sind auch auf der Website der Gemeinde Flawil, www.flawil.ch, unter der Rubrik «Vernehmlassungen» zu finden. Stellungnahmen sind bis spätestens 16. August 2017 per E-Mail zu senden oder auf dem Postweg dem Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen.

Weiteres Vorgehen

Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird das neue Bestattungs- und Friedhofreglement dem fakultativen Referendum unterstehen. Wenn dieses nicht ergriffen wird, kann das neue Bestattungs- und Friedhofreglement sowie der Gebührentarif, der nicht Gegenstand der Referendumsvorlage ist, per 1. Januar 2018 eingeführt werden.