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Vergünstigung Kinderbetreuung

Ende November 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen Ja gesagt zum neuen Gesetz über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (KBG). Seither stehen der Gemeinde Flawil jährlich rund 110'000 Franken zur Verfügung, um die Betreuungsplätze von Tagesfamilien, Kindertagesstätten und Tagesstrukturen für Flawiler Eltern zu vergünstigen. Nun erhöht sich dieser Betrag dank Bundesfinanzhilfen auf jährlich knapp 170'000 Franken.

Was heisst das nun für die Flawiler Eltern mit Kindern in einer Tagesfamilie, in einer Kindertagesstätte oder in den Tagesstrukturen? Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Vereins Tagesfamilien Gossau und Umgebung sowie des Vereins Karussell wird ab Januar 2023 bei der Rechnungsstellung an Flawiler Eltern automatisch eine Ermässigung von neu 17 Prozent (bisher 12 Prozent) gewährt. Bei den Tagesstrukturen wird die Betreuungseinheit entsprechend vergünstigt. Eine solche kostet neu 2.50 Franken statt wie bisher 2.65 Franken.

Und was machen Flawiler Eltern, welche ihre Kinder ausserhalb von Flawil in eine Kindertagesstätte bringen? Mit dem Vorlegen von Rechnungen, beziehungsweise der entsprechenden Zahlungsbelege und der Angabe einer Bankverbindung kann eine Rückerstattung im Umfang von ebenfalls neu 17 Prozent beantragt werden. Allerdings ist dies nur bei Kindertagesstätten möglich, welche über eine Betriebsbewilligung des kantonalen Amtes für Soziales verfügen. Die Unterlagen können bei der Finanzverwaltung der Gemeinde Flawil eingereicht werden. Untenstehend ist das Formular «Förderbeiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ausserhalb von Flawil für das Jahr 2023» aufgeschaltet.

Formular Vergünstigung externe Kinderbetreuung