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Allgemeine Einbürgerung

1. Grundvoraussetzungen zur Einbürgerung

1.1 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz
1.2 5 Jahre ununterbrochen Wohnsitz in Flawil und im Kanton St.Gallen
1.3 Im Besitze der schweizerischen Niederlassungsbewilligung C
1.4 Vertrautheit mit den schweizerischen Verhältnissen, Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen
1.5 Kenntnisse der Schweizer Staatsform und Organisation (Gemeinde, Kanton, Bund), der politischen Rechte und Pflichten
Infos: www.echo-ch.ch, www.flawil.ch)
1.6 Nachweisbar in Flawil integriert – soziale Kontakte mit Schweizerinnen und Schweizern auch ausserhalb des Arbeitsplatzes
1.7 Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung, einwandfreier Leumund, keine Einträge im zentralen Strafregister, keine Betreibungen, keine Steuerschulden, keine Sozialhilfe während oder drei Jahre unmittelbar vor dem Einbürgerungsverfahren
1.8 Sprachnachweis über das Bestehen guter Deutschkenntnisse mündlich und schriftlich (mindestens Referenzniveau B1) – ausgenommen sind Personen, für welche kein Sprachtest erforderlich ist (zum Beispiel Deutsch als Muttersprache oder mindestens fünf Jahre obligatorische Schule in der deutschen Sprache oder Abschluss Ausbildung auf Sekundarstufe II) – Lehrabschluss mit Fähigkeitszeugnis EFZ oder Berufsattest EBA – oder Tertiärstufe in der deutschen Sprache)

Bitte Liste der anerkannten Sprachzertifikate und ehemals anerkannten Sprachzertifikate sowie Liste der akkreditierten Nachweisinstitutionen beachten.
1.9 Hat der Gesuchsteller in der Schweiz nicht mindestens drei Jahre Mittel- und drei Jahre Oberstufe (oder gleichwertige Schulbildung in der Schweiz) absolviert, wird der erfolgreiche Abschluss des Einführungskurses für Einbürgerungswillige verlangt (Info: Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil, 058 228 72 74, www.bzwu.ch, Kosten ca. CHF 600.00)

Für ausländische und staatenlose Jugendliche sind die Bestimmungen im Merkblatt «Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?» unter «B. Besondere Einbürgerung» aufgeführt.

2. Gesuchstellung

Bei der Erfüllung der vorstehenden Kriterien ist eine handschriftliche Bewerbung vom Gesuchsteller persönlich geschrieben und unterzeichnet mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse einzureichen:

Ortsbürgerrat
Postfach 208
9230 Flawil

Der Bewerbung sind zwingend die folgenden Unterlagen beizulegen (unvollständige Gesuche werden retourniert):

2.1 Bewerbung mit Beweggründen, die zum Einbürgerungswunsch führen, von Gesuchsteller selbst von Hand geschrieben und unterzeichnet (ab 16 Jahren)
2.2 Lebenslauf (ab 16 Jahren), siehe separates Formular
2.3 Angabe von drei Referenzpersonen (Schweizer Bürger über 18 Jahre)
2.4 Bekanntgabe E-Mail-Adresse und Telefonnummer (falls vorhanden)
2.5 Kopie Ausländerausweis und Pass
2.6 Aktuelles Passfoto
2.7 Wohnsitzbescheinigung der Gemeinde Flawil, beim Einwohneramt, 1. Stock, Schalter 1 oder 2
2.8 Wenn nötig: Schulbestätigung, beim zuständigen Schulsekretariat (für Flawiler Schüler: 2. Stock, Büro 22 – siehe Punkt 1.8 und 1.9)
2.9 Wenn nötig: Sprachnachweis Deutsch mündlich und schriftlich (Referenzniveau B1 – siehe Punkt 1.8)
2.10 Wenn nötig: Kursattest (mindestens Note 4,0) Einführungskurs für Einbürgerungswillige (siehe Punkt 1.9)

3. Verfahren und Kosten

In einem zweiten Schritt wird auch die Registrierung im schweizerischen Personenstandsregister verlangt. Falls Sie keinen Sprachnachweis erbringen müssen und/oder den Einführungskurs für Einbürgerungswillige absolvieren müssen, wird eine Schulbestätigung oder ein gleichwertiger Nachweis verlangt. Das Sekretariat des Ortsbürgerrates wird Sie nach Eingang der Unterlagen über das weitere Vorgehen informieren.

Ein vollständig eingegangenes Gesuch wird vom Ortsbürgerrat als erste Instanz geprüft. Der Gesuchsteller wird zu einem Wissenstest des Ortsbürgerrates eingeladen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 250 Franken und muss vor dem Test auf das Konto der Ortsbürgergemeinde einbezahlt werden. Dieser Betrag wird dem Gesuchsteller bei einem positiven Entscheid angerechnet.

Wird das Gesuch vom Ortsbürgerrat im empfehlenden Sinne an den Einbürgerungsrat der Gemeinde Flawil weitergeleitet, werden die Gesuchsteller zu einem persönlichen Gespräch vor den Einbürgerungsrat eingeladen.

Das Verfahren, von der Annahme des Einbürgerungsgesuchs durch den Ortsbürgerrat bis zum abschliessenden Entscheid, kann zwei bis drei Jahre dauern. Das Verfahren der Besonderen Einbürgerung ist verkürzt und kann ein bis zwei Jahre dauern.

Die Kosten bei der Gemeinde belaufen sich auf etwa 250 bis 2500 Franken (je nach Entscheid). Bei einem positiven Entscheid werden zusätzliche Gebühren durch den Kanton und Bund erhoben (siehe Merkblatt des Kantons «Wie erhalte ich das Schweizer Bürgerrecht?» sowie unter «Gebühren»).

Wird ein Gesuch zurückgezogen oder abgelehnt, werden die aufgelaufenen Kosten gemäss Gebührenberechnung je nach Verfahrensstand in Rechnung gestellt.

Fragen beantworten der Ortsbürgerrat gerne per E-Mail, Mobile 079 371 59 09 (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag zwischen 18.00 und 20.00 Uhr) oder das Einbürgerungssekretariat (Telefon 071 394 17 65, jeweils donnerstags erreichbar).


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