Gebühren
Gebühren Gemeinde
Gebühren Kanton
Ausländische Staatsangehörige (Normalgebühr) | ||
Besondere Einbürgerung, je Gesuch | CHF | 500.00 |
Einbürgerung im Allgemeinen: | ||
Einzelpersonen ohne Kinder | CHF | 700.00 |
Einzelpersonen inklusive Kinder (Ledige, Geschiedene, Verwitwete, Verheiratete ohne Einbezug des Ehegatten) |
CHF | 800.00 |
Ehepaar ohne Kinder | CHF | 1000.00 |
Ehepaar inklusive Kinder | CHF | 1100.00 |
Einbezogenes Kind, das vor Beschluss der Regierung volljährig wurde (Erfassung als selbständiges Gesuch) |
CHF | 500.00 |
Schweizerinnen und Schweizer (Normalgebühr), je Gesuch | CHF | 300.00 |
Bei ausserordentlichen Aufwendungen, die das normale Mass des Verfahrens überschreiten, erhöhen sich die Gebühren aufgrund des Kostendeckungsprinzips bis CHF 2000.00.
Gebühren Bund
Die Gebühr für die eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung beträgt:
Einzelpersonen inklusive Kinder (Ledige, Geschiedene, Verwitwete, Verheiratete ohne Einbezug des Ehegatten) |
CHF | 100.00 |
Ehepaar ohne Kinder | CHF | 150.00 |
Ehepaar inklusive Kinder | CHF | 150.00 |
Einbezogenes Kind, das vor Beschluss der Regierung volljährig wurde (Erfassung als selbständiges Gesuch) |
CHF | 50.00 |
Nebenkosten
Weitere Kosten entstehen für die Beschaffung von Unterlagen wie Wohnsitzbescheinigung, Auszüge aus dem Personenstandsregister usw.
Vorbehalt:
Diese Angaben dienen zur Vorinformation. Die im Zeitpunkt der Einbürgerung geltenden Ansätze und Berechnungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Kinder, die im Zeitpunkt des Einbürgerungsbeschlusses der Gemeinde mündig sind, bezahlen die Einbürgerungsgebühr separat.