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Gebühren

Gebühren Gemeinde

Gebührentarif

Gebühren Kanton

Ausländische Staatsangehörige (Normalgebühr)    
Besondere Einbürgerung, je Gesuch CHF 500.00
     
Einbürgerung im Allgemeinen:    
Einzelpersonen ohne Kinder CHF 700.00
Einzelpersonen inklusive Kinder
(Ledige, Geschiedene, Verwitwete, Verheiratete ohne Einbezug des Ehegatten)
CHF 800.00
Ehepaar ohne Kinder CHF 1000.00
Ehepaar inklusive Kinder CHF 1100.00
Einbezogenes Kind, das vor Beschluss der Regierung
volljährig wurde (Erfassung als selbständiges Gesuch)
CHF 500.00
     
Schweizerinnen und Schweizer (Normalgebühr), je Gesuch CHF 300.00

Bei ausserordentlichen Aufwendungen, die das normale Mass des Verfahrens überschreiten, erhöhen sich die Gebühren aufgrund des Kostendeckungsprinzips bis CHF 2000.00.

Gebühren Bund

Die Gebühr für die eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung beträgt:

Einzelpersonen inklusive Kinder
(Ledige, Geschiedene, Verwitwete, Verheiratete ohne Einbezug des Ehegatten)
CHF 100.00
Ehepaar ohne Kinder CHF 150.00
Ehepaar inklusive Kinder CHF 150.00
Einbezogenes Kind, das vor Beschluss der Regierung
volljährig wurde (Erfassung als selbständiges Gesuch)
CHF 50.00

Nebenkosten

Weitere Kosten entstehen für die Beschaffung von Unterlagen wie Wohnsitzbescheinigung, Auszüge aus dem Personenstandsregister usw.


Vorbehalt:
Diese Angaben dienen zur Vorinformation. Die im Zeitpunkt der Einbürgerung geltenden Ansätze und Berechnungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Kinder, die im Zeitpunkt des Einbürgerungsbeschlusses der Gemeinde mündig sind, bezahlen die Einbürgerungsgebühr separat.