Besondere Einbürgerung
Formelle Voraussetzungen
Ausländischen und staatenlose Jugendlichen wird das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht selbständig erteilt, wenn sie das Gesuch
- vor Vollendung des 20. Altersjahres stellen und
- insgesamt während zehn Jahren in der Schweiz wohnen, davon während wenigstens fünf Jahren in der politischen Gemeinde.